Rechtsschutz

Wenn der Kunde nicht eine längere Vertragslaufzeit von 3 oder 5 Jahren wählt, ist die Mindestvertragslaufzeit in der Regel ein Jahr. Wählen Sie eine Versicherungslaufzeit von länger als einem Jahr, gewähren viele Versicherungen einen jährlichen Nachlass in der Größenordnung von ca. 15%. Ihren Rechtsschutz können sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Erfolgt die Kündigung der Versicherung nicht 3 Monate vor Vertragsende verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Versicherungsjahr. Wichtig ist, die Kündigung immer per Einschreiben zu schicken, damit der Versicherungsnehmer auch die Gewissheit hat, dass die Kündigung zum richtigen Zeitpunkt beim Versicherer ankommt, und nicht irgendwo verschwindet. Dann wäre nämlich der Kunde noch ein Jahr an die Versicherung gebunden, weil die Kündigung ohne Zugang nicht erfolgen kann. Eine Kündigung kann auch außerordentlich erfolgen, wenn der Versicherer die Beiträge anhebt. Dann hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Diese Kündigung muss innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung erfolgen. Frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Eintritts der Prämienerhöhung kündigen. Wenn der Versicherer in einer Rechtsstreitigkeit seinen Schutz zu Unrecht verweigert, besitzen Sie ebenfalls das Recht einer außerordentlichen Kündigung.

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